Was eine E-Rechnung ist und was nicht
Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format, das eine Software direkt lesen kann. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reine Datendatei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteten Daten), zulässig sind auch andere Formate nach der Norm EN 16931. Eine Rechnung als PDF im Anhang einer Mail, ein Scan oder ein Ausdruck sind keine E-Rechnung, auch wenn sie elektronisch verschickt werden.
Wer ab wann betroffen ist
- Seit 1. Januar 2025: jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Eine Mailadresse reicht dafür aus.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ausstellen.
- Ab 1. Januar 2028: die Pflicht zur Ausstellung gilt für alle Unternehmen, Kleinunternehmer ausgenommen.
Ausnahmen
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen über bestimmte steuerfreie Leistungen. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind von der Pflicht zur Ausstellung aber ausgenommen. Rechnungen an Unternehmen im Ausland fallen nicht unter die Pflicht.
Empfang gegenüber Ausstellung
Der Empfang ist seit 2025 Pflicht und sofort umsetzbar: eine Adresse, an die Lieferanten schicken, und ein Weg, die Datei zu lesen und zu buchen. Die Ausstellung braucht ein Rechnungsprogramm, das das Format erzeugt. Die meisten aktuellen Programme können das, ältere Versionen nicht.
Was ein Unternehmen jetzt konkret tun muss
- Eine Empfangsadresse festlegen und den Lieferanten mitteilen
- Prüfen, ob das Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann
- Klären, ob Rechnungen unter eine Ausnahme fallen
- Das Archiv so einrichten, dass die Originaldatei unverändert aufbewahrt wird
- Die Buchhaltung anbinden, damit die Daten ohne Abtippen gebucht werden
Was SnC Solution übernimmt
Wir richten Empfang, Ausstellung und Archiv ein und binden alles an die laufende Buchhaltung an. Wer seine Belege noch auf Papier hat, stellt mit der digitalen Buchhaltung in drei Wochen um und erledigt die E-Rechnung im selben Schritt. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben die Umsetzung durch SnC Solution und sind keine Rechtsberatung.