Buchhaltung

E-Rechnung: wer ab wann betroffen ist und was jetzt zu tun ist

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931, das automatisch verarbeitet werden kann, ein PDF per Mail ist keine. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, die Pflicht zur Ausstellung kommt 2027 und 2028.

{01} Für wen

Für wen diese Leistung gedacht ist

Für Geschäftsführer, die von der E-Rechnung gehört haben und wissen wollen, ob und wann es sie betrifft. Betroffen sind alle Unternehmen in Deutschland mit Umsätzen an andere Unternehmen im Inland, unabhängig von der Größe.

Zwei Mitarbeiter von SnC Solution arbeiten gemeinsam am Bildschirm
{02} Aufgaben

Was SnC Solution übernimmt und was bei dir bleibt

Das übernimmt unter anderem SnC für dich:

  • Einrichtung des Empfangs: eigene Adresse, Prüfung und Weiterleitung in die Buchhaltung
  • Ausstellung von E-Rechnungen aus deinem Rechnungsprogramm oder ERP im Format XRechnung oder ZUGFeRD
  • Archivierung im Originalformat über die gesetzliche Frist
  • Anbindung an die laufende Buchhaltung, damit E-Rechnungen ohne Abtippen gebucht werden
  • Prüfung, welche deiner Rechnungen unter eine Ausnahme fallen

Das tust du selbst

  • Uns sagen, mit welchem Programm du heute Rechnungen schreibst
  • Kunden und Lieferanten über die neue Empfangsadresse informieren
  • Rechnungen ab dem Stichtag nur noch aus dem System ausstellen
{03} Im Einzelnen

Was eine E-Rechnung ist und was nicht

Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten Format, das eine Software direkt lesen kann. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reine Datendatei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteten Daten), zulässig sind auch andere Formate nach der Norm EN 16931. Eine Rechnung als PDF im Anhang einer Mail, ein Scan oder ein Ausdruck sind keine E-Rechnung, auch wenn sie elektronisch verschickt werden.

Wer ab wann betroffen ist

  • Seit 1. Januar 2025: jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Eine Mailadresse reicht dafür aus.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: die Pflicht zur Ausstellung gilt für alle Unternehmen, Kleinunternehmer ausgenommen.

Ausnahmen

Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen über bestimmte steuerfreie Leistungen. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind von der Pflicht zur Ausstellung aber ausgenommen. Rechnungen an Unternehmen im Ausland fallen nicht unter die Pflicht.

Empfang gegenüber Ausstellung

Der Empfang ist seit 2025 Pflicht und sofort umsetzbar: eine Adresse, an die Lieferanten schicken, und ein Weg, die Datei zu lesen und zu buchen. Die Ausstellung braucht ein Rechnungsprogramm, das das Format erzeugt. Die meisten aktuellen Programme können das, ältere Versionen nicht.

Was ein Unternehmen jetzt konkret tun muss

  • Eine Empfangsadresse festlegen und den Lieferanten mitteilen
  • Prüfen, ob das Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen kann
  • Klären, ob Rechnungen unter eine Ausnahme fallen
  • Das Archiv so einrichten, dass die Originaldatei unverändert aufbewahrt wird
  • Die Buchhaltung anbinden, damit die Daten ohne Abtippen gebucht werden

Was SnC Solution übernimmt

Wir richten Empfang, Ausstellung und Archiv ein und binden alles an die laufende Buchhaltung an. Wer seine Belege noch auf Papier hat, stellt mit der digitalen Buchhaltung in drei Wochen um und erledigt die E-Rechnung im selben Schritt. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben die Umsetzung durch SnC Solution und sind keine Rechtsberatung.

{04} Ablauf

So läuft es ab

Das machst du

Du sagst uns, wie Rechnungen heute geschrieben und empfangen werden.

Das macht SnC Solution

Wir prüfen Programm, Formate und Ausnahmen und legen den Umstellungsplan fest.

{05} Weitere Leistungen

Mehr aus dem Bereich Buchhaltung

  • Digitale Buchhaltung

    Umstieg von Papier auf digital in drei Wochen. Belege kommen per Foto, Mail oder Schnittstelle, die Ablage ist revisionssicher.

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  • Debitorenmanagement

    Rechnungsstellung, Zahlungseingänge, offene Posten und Mahnstufen in einer Liste, die stimmt. Mahnwesen ja, Inkasso nein.

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  • Startups

    Reporting für Investoren, Finanzierungsrunden und Fördermittel im Blick. Ein System, das von 5 auf 50 Mitarbeiter mitwächst.

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{06} Termin

Bist du bei der E-Rechnung schon so weit? Das prüfen wir im ersten Gespräch.

Thorsten Runge oder Marcel Berger geht mit dir durch, ob Empfang, Ausstellung und Archiv bei dir schon stehen und was noch fehlt. Kostenlos, per Videocall, ohne Verkaufsgespräch.

{07} Fragen

Häufig gestellte Fragen

Nein. Ein PDF enthält keine strukturierten Daten, die eine Software lesen kann. Zulässig sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL sowie andere Formate nach der Norm EN 16931.

Empfangen müssen alle seit 2025. Bei der Ausstellung gilt die Pflicht ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle, Kleinunternehmer ausgenommen.

Bis zum Ende der Übergangsfrist ist das mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Danach ist die Rechnung formal nicht ordnungsgemäß, und der Empfänger kann den Vorsteuerabzug verlieren. Kunden werden deshalb auf E-Rechnungen bestehen.

Die Datei muss im Originalformat unverändert über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abrufbar bleiben, derzeit acht Jahre für Buchungsbelege. Ein Ausdruck ersetzt die Datei nicht.

Die Einrichtung von Empfang, Ausstellung und Archiv ist Teil der Übergabephase, wenn SnC Solution die Buchhaltung übernimmt. Als einzelne Leistung nennen wir den Aufwand nach der Bestandsaufnahme in Woche 1.